Das Tragen guter Schutzkleidung ist nicht nur wichtig für die Sicherheit des Motorradfahrers, sondern kann sich auch auf die Höhe des Schmerzensgeldes im Falle eines unverschuldeten Unfalls auswirken.
Motorradfahrern kann das Schmerzensgeld nach einem unverschuldeten Unfall gekürzt werden, wenn sie ohne ausreichende Schutzkleidung unterwegs waren. Dies entschied nun das Oberlandesgericht Brandenburg (AZ: 12 U 29/09).
Jeder Biker, der ohne ausreichende Schutzkleidung Motorrad fährt, geht bewußt ein erhöhtes Verletzungsrisiko ein, so die Urteilsbegründung.
Im aktuellen Fall trug der Biker keine geeignete Schutzkleidung und verletzte sich an den Beinen. Das Gericht bezeichnete dies als "Verschulden gegen sich selbst".
Ihr wißt also, demnächst ist nichts mehr mit Jeans und Adiletten, gell . Aber das trifft doch bestimmt wieder nur auf die Scooter-Fraktion zu, oder?